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Arcas Mobiles Licht Set mit je 5 LED, inklusive 6 Batterien AAA R03 30730002

5,07 €

Zuletzt aktualisiert am: 19. Februar 2018 21:01
Gemäß § 67 der StVZ gilt folgende Regelung für akkubetriebene Fahrradlampen: Als Beleuchtung sind ein weißer Scheinwerfer und eine rote Schlussleuchte vorgeschrieben, die ständig betriebsbereit sein müssen. Beide Einrichtungen benötigen eine Typenzulassung. Für den Betrieb der lichttechnischen Einrichtungen ist ein 6-V-Dynamo vorgeschrieben. Batteriegestützte Systeme dürfen nur zusätzlich angebracht werden. Scheinwerfer und Schlussleuchte dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Von der Vorschrift ausgenommen sind Rennräder bis 11 kg. Diese dürfen auch mit ansteckbaren, batteriebetriebenen Leuchten betrieben werden, die stets mitzuführen sind.

Beschreibung

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Zuletzt aktualisiert am: 19. Februar 2018 21:01

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